Häufig gestellte allgemeine Fragen:
Als Ihr Versorger vor Ort ist es unsere Pflicht, Sie verlässlich und sicher mit Energie zu versorgen – und das auch unter schwierigen Bedingungen. In den vergangenen Monaten sind die Großhandelspreise für Strom und Gas massiv gestiegen – auch eine Folge des Ukraine-Kriegs und der Russland-Politik.
Diese Preissteigerungen haben wir bislang unter großer Anstrengung für unsere Kunden aufgefangen. Dies ist uns leider so nicht mehr möglich. Wir müssen nun die Kostensteigerungen an Sie weitergeben, d.h. eine Preisanpassung ist erforderlich.
Unsere Einkaufsstrategie als regionaler Energieversorger unterscheidet sich wesentlich von der Strategie
sogenannter „Energie-Discounter“. Wir als meine StadtEnergie kaufen unsere Energie langfristig für unsere Kunden ein.
Dies führt dazu, dass wir kurzfristige Preissprünge abfedern können.
So garantieren wir eine sichere Energieversorgung zu fairen und marktgerechten Preisen.
In Kürze – Natürlich lohnt es sich, uns weiterhin treu zu bleiben. Hinter der meine StadtEnergie stehen zwei regionale Stadtwerke. Gemeinsam bündeln wir unsere Kompetenzen und Erfahrungen, um Sie sicher und zuverlässig mit Strom und Gas in der Metropolregion Rhein-Neckar zu versorgen. Als Energieversorger mit regionalen Wurzeln fühlen wir uns unserer Heimat und ihren Menschen verbunden. Deshalb investieren wir in die Region, schaffen Ausbildungs- und Arbeitsplätze und sorgen dafür, dass unsere Wertschöpfung im Dreiländereck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen erhalten bleibt.
Unsere Strom- und Gaspreise sind derzeit im Marktvergleich weiterhin attraktiv und bewegen sich dabei im aktuellen Marktumfeld. Mit uns an Ihrer Seite blicken Sie in eine sichere und nachhaltige Zukunft.
Wir halten uns bei Preisanpassungen immer an die gesetzlichen Vorgaben. Einige Medien haben über ein Verbot von Preisanpassungen berichtet und haben sich dabei auf das Energie-Wärme Preisbremsengesetz (EWSG) bezogen. Dieses enthält Passagen zum „Missbrauchsverbot“, das Kunden vor ungerechtfertigten Preisanpassungen bewahren soll. Grundsätzlich sind Preisanpassungen weiterhin zulässig, wenn „die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist“.
Unsere Preisanpassungen berücksichtigen ausschließlich solche Kosten, deren Weitergabe auch das Gesetz erlaubt. Dies sind im Wesentlichen stark gestiegene Beschaffungskosten und veränderte Netzentgelte, sowie angepasste steuerliche Umlagen und Abgaben.
Keine Sorge, Ihre Zahlung ist nicht verloren, sondern wird Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben. In der nächsten Rechnung wird der Betrag entsprechend berücksichtigt. Sofern Sie den Betrag gerne zurückerhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Nein. Es erfolgt keine Auszahlung der vom Bund gewährten Dezember-Soforthilfe an die Kunden. Der Bund leistet die Zahlung direkt an die Versorger, um damit den Zahlungsanspruch aus Dezember abzugelten. Aufgrund dessen müssen Sie im Dezember keinen Abschlag bezahlen.
Bitte überweisen Sie die monatlichen Abschlagsbeträge weiterhin in der Ihnen mitgeteilten Höhe. Die Höhe der Abschläge bemisst sich an den aktuell für Ihr Produkt gültigen Preisen und der Jahresverbrauchsprognose. Die Preisbremsen greifen zum 01. März 2023. Das Gesetz sieht für den März-Abschlag eine Entlastungsstreckung für die Monate Januar und Februar vor. Wir werden Sie rechtzeitig über die Höhe der neuen Abschlagsforderungen informieren. Bis dahin bitten wir Sie um Ihre Geduld. Vielen Dank!