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Kundeninformationen

PREISE

Wir beantworten Ihre Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Gaspreisanpassung:

 

Wird der Monatsabschlag Gas für Dezember 2022 übernommen?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kunden im Dezember keinen Abschlag für Gas und Wärme zahlen müssen.
Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Abschlagsforderung Fälligkeit Ende Dezember für Gas und Wärme wird unsererseits nicht abgebucht.
Falls Ihr Abschlagsplan mehrere Sparten umfasst (z. B. Strom, Gas, Wasser, Wärme etc.), buchen wir den verminderten Betrag ab. Leisten Sie Ihre Zahlungen per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung an uns, können Sie den Auftrag für die Fälligkeit Ende Dezember aussetzen. Beliefern wir Sie mit weiteren Sparten denken Sie bitte daran, den Abschlagsbetrag dafür an uns zu überweisen. Wenn Sie die Abschlagsforderung Dezember für Gas und Wärme jedoch überweisen, wird dieser in der kommenden Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Der Betrag geht Ihnen nicht verloren.
Im nächsten Schritt erhalten Sie eine individuelle Einmalzahlung vom Bund. Diese wird berechnet anhand eines Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen Preis. Ergänzt wird sie um den anteiligen Grundpreis.
Unsere Wärmekunden erhalten im Rahmen der Dezember-Soforthilfe einen pauschalen Betrag in Höhe des im September 2022 geleisteten Abschlags zuzüglich 20 Prozent.
Die Einmalzahlung wird in der nächsten Verbrauchsabrechnung ausgewiesen und verrechnet.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Stand 29.11.2022

 

Warum steigt der Gaspreis?

Die Versorgungslage in Deutschland bleibt angespannt: Der Krieg in der Ukraine ist ein wesentlicher Aspekt für diese Entwicklung. Eine nachhaltig verschlechterte Gasversorgung durch den Ausfall russischer Gaslieferungen lässt die Preise kräftig steigen. Ein geringeres Angebot mit (zudem) höheren Herstellungs-/Lieferkosten sind die relevanten Preistreiber.

 

Wir setzen die Umsatzsteuersenkung um

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland hat die Bundesregierung eine Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 7 % ab dem 01.10.2022 und bis zum 31.03.2024 beschlossen. Wir begrüßen den Schritt und geben die Umsatzsteuerreduzierung selbstverständlich vollständig an unsere Kundinnen und Kunden weiter.

 

Wird Gas in absehbarer Zeit wieder günstiger?

Aufgrund der sehr turbulenten Entwicklungen können wir leider keine verbindlichen Angaben zur weiteren Preisentwicklung geben.

 

Welche Auswirkung hat die Gaspreiserhöhung zum 01.01.2023?

In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen die Mehrkosten anhand verschiedener Verbrauchsmengen Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aktuell keine Angebote für Neukunden unterbreiten können.

 

Gas Grundversorgung
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Wie haben sich die Großhandelspreise für Gas entwickelt?

Am Gasmarkt ist nach vielen Jahren mit moderaten und zuletzt (2020) niedrigen Gaspreisen nun im Großhandel eine starke entgegengesetzte Entwicklung zu beobachten. Mit zeitweisen Preisspitzen von über 30 Cent je Kilowattstunde erreichten die Großhandelspreise nie gekannte Höhen. Im Oktober 2022 waren die Preise am Terminmarkt rund zwölfmal so hoch wie im Januar 2021. Die zuletzt eingetretene Preiskorrektur ist ein kleiner Hoffnungsschimmer, auch wenn wir (absolut gesehen) weiter extrem hohe Preise am Markt sehen.

 

Gas Großhandelspreis
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Gaspreisentwicklung am Terminmarkt 2023 – Stand Oktober 2022

 

Derzeit befinden sich die Großhandelspreise für Gas weiterhin noch auf einem hohen Preisniveau. Im November wurden an den europäischen Handelsplätzen bisher in etwa siebenfache Preise notiert, als vor Ausbruch der Energiekrise.

 

Wird die Gasspeicherumlage weiterhin erhoben?

Die Einführung von Mindestfüllständen für Gasspeicheranlagen zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um einen gesetzlichen Auftrag. Priorität liegt wie erwähnt auf der Versorgungssicherheit. Die Preise der dafür beschafften Mengen stehen an zweiter Stelle. Die ggf. daraus resultierenden Mehrkosten werden auf alle Endverbraucher umgesetzt.

 

 

Zu den unten abgebildeten Stichtagen wird die Umlage in ihrer Höhe neu festgesetzt.
  • Gasspeicher­umlage:
  • 01. Okt. 2022
  • 01. Jan. 2023
  • 01. Jul. 2023
  • 01. Jan. 2024
  • 01. Jul. 2024
  • 01. Jan. 2025

 

Wann greift die Gaspreisbremse?

Zur Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekunden hat der Gesetzgeber die Einführung einer Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen. Der Gas-, / Wärme- und Strompreisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet und können per Rechtsverordnung optional bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

 

Wie wird die Gaspreisbremse berechnet?

Gruppe 1: Haushaltskunden und Kleingewerbekunden

Die Gaspreisbremse kommt unter anderem Privathaushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh zugute. 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh (brutto) abgerechnet. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs sowie für eventuellen Mehrverbrauch zahlen Sie den vertraglich festgelegten Preis. Die Entlastung wird aus den Mitteln des Bundes finanziert.

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Gruppe 2: Industriekunden / RLM-Kunden

Auch große Unternehmen mit einem hohen Jahresverbrauch. über 1,5 Millionen kWh werden durch das neue Gesetz entlastet. Sie erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von 7 ct/kWh Verbrauchspreis bei Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen).

Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch gelten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.

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