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PREISE

Wir beantworten Ihre Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Strompreisanpassung:

 

Warum steigt der Strompreis?

Die Versorgungslage in Deutschland bleibt angespannt: Der Krieg in der Ukraine ist ein wesentlicher Aspekt für diese Entwicklung. Eine nachhaltig verschlechterte Gasversorgung lässt die Energiepreise im Allgemeinen kräftig steigen. Ein geringeres Angebot auf dem Gasmarkt mit (zudem) höheren Herstellungs-/Lieferkosten, sind die relevanten Preistreiber.
Durch den Verbund der Märkte wirken sich eben auch steigende Gaspreise auf den Strompreis entsprechend aus.

 

Wird Strom in absehbarer Zeit wieder günstiger?

Aufgrund der sehr turbulenten Entwicklungen können wir leider keine verbindlichen Angaben zur weiteren Preisentwicklung geben. Aus heutiger Sicht ist es unseres Erachtens schwer vorstellbar, dass wir zeitnah wieder auf ein Preisniveau von vor dem Kriegsausbruch zurückkehren werden.

 

Welche Auswirkung hat die Strompreiserhöhung zum 01.01.2023?

In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen die Mehrkosten anhand verschiedener Verbrauchsmengen dargestellt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aktuell keine Angebote für Neukunden unterbreiten können.

 

Strom Grundversorgung
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Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom entwickelt?

Die Verknappung von Erdgas hat auch bei den Großhandelspreisen für Strom zu Preisexplosionen geführt. Das liegt unter anderem an der Erzeugung von Strom mit Erdgas. Um die Netzstabilität und somit die Versorgung zu gewährleisten, sind diese Gaskraftwerke von besonderer Bedeutung und können Stand heute nicht einfach abgeschaltet werden. Sie werden zudem oftmals ergänzend zur Wärmeerzeugung verwendet. Dies spiegelt sich in dem immer noch hohen Preisniveau der Großhandelspreise wieder.

 

Strom Großhandelspreis
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Strompreisentwicklung am Terminmarkt Base 2023 – Stand Oktober 2022

 

Wann greift die Strompreisbremse?

Zur Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekunden hat der Gesetzgeber die Einführung einer Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen. Der Gas-, /Wärme- und Strompreisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet und können per Rechtsverordnung optional bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

 

Wie wird die Strompreisbremse berechnet?

Gruppe 1: Haushalte / SLP-Kunden

Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowattstundenpreis in Ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt.

Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh. Die restlichen 20 % erhalten Sie als Kunde zu dem mit uns vertraglich vereinbarten Preis. Derzeit liegen wir bei einem Großteil unserer Stromprodukte unterhalb der von der Bundesregierung festgelegten Preisobergrenze in Höhe von 40 ct/kWh (brutto). Neben dem Vorteil eines niedrigeren Preises profitieren Sie auch davon, dass der niedrigere Kilowattstundenpreis derzeit für die gesamten 100 % Ihres Verbrauchs gilt.

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Gruppe 2: Haushalte & Gewerbekunden / RLM-Kunden

Für Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch ab 30.000 kWh gilt für 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 13 ct/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlasster Preisbestandteilen). Die restlichen 30 % erhalten Sie als Kunde zu dem mit uns vertraglich vereinbarten Preis.

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